Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 GELTUNG

(1) Die folgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten von German Levitsky –  für die durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliches Einverständnis für alle weiteren damit zusammenhängenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen den Fotograf, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB mit seiner Unterschrift an und bestätigt damit, diese gelesen und Verstanden zu haben.

(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkannt hat.

§ 2 AUFTRAGSLEISTUNGEN

(1) Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während des Auftrages Kostenerhöhungen ein, die der Auftraggeber zu verantworten hat, fallen diese in voller Höhe an.

(2) Der Fotograf ist berechtigt Leistungen von Dritten, die eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnungen der Kunden in Auftrag zu geben. Das betrifft z.B. Fotolabore und Albenhersteller sowie Online-Anbieter für den Bildversand von digitalen Dateien.

(3) Wenn nicht anders vereinbart, wird den Kunden nach dem Fotoshooting eine Ansichtsgalerie online, digital bereitgestellt. Die Bilder haben in dieser Galerie eine geringe Auflösung.

(4) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Die Bilder werden je nach Empfinden der Fotograf in Farbe oder Schwarz/Weiß bearbeitet.

§ 3 ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (GEDRUCKT UND DIGITAL)

(1) Die AGB gelten für jedes überlassene Bildmaterial, egal ob für ausgedruckte Bilder oder digitales Bildmaterial.

(2) Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei dem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Aufnahmen handelt (§ 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz).

(3) Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotograf, auch für den Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der/Die Auftraggeber(in) stimmen automatisch zu, dass der Fotograf die entstandenen Aufnahmen für eigene Werbezwecke nutzen darf (z.B. auf der Webseite, Facebook, Alben etc.).

(2) Das Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos, liegt bei dem Fotograf. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der/Die Auftraggeber(in) erhält für die entstandenen Aufnahmen das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.

(3) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nur mit Einwilligung des Fotografen abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.

(4) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Im Internet sind immer die Bilddateien mit dem Logo des Fotografen zu verwenden (Ausnahme bei Hochzeiten). Macht der Fotograf von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung des Fotografen zum Schadensersatz.

(5) Der/Die Auftraggeber(in) erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird als ca.-Angabe im Angebot bestimmt.

§ 5 HAFTUNG

(1) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Formular über die Nutzungseinschränkung beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der/Die Auftraggeber(in) trägt die Verantwortung für die Betextung sowie für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

(2) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Kunden für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

(3) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten vor der Bildübergabe an den Auftraggeber, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, der/die Auftragnehmer(in) nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Vorfall kommen, bemüht sich der Fotograf darum, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Einen Garantie darauf besteht jedoch nicht.

(5) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder wird vorgenommen, jedoch haben der/die Auftraggeber(in) darauf keinen Anspruch.

§ 6 VERGÜTUNG

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. eventueller Reisekosten berechnet. Der Rechnungsbetrag beinhaltet 19 % MwSt. und ist dementsprechend ausgezeichnet.

(2) Bei Hochzeiten sind 50% des Honorars als Reservierungsgebühr bis zum vereinbarten Datum (i.d.R. 14 Tage nach Vertrags-
abschluss) zu bezahlen. Ist die Reservierungsgebühr nicht rechtzeitig überwiesen, verliert das Angebot und der Vertrag seine Gültigkeit. Der Restbetrag in Höhe von 50% ist am Tag der Hochzeit in bar oder gemäß anderer Vereinbarungen kurz vorher zu überweisen. Ein Reservierung erfolgt erst mit Zahlungseingang der Reservierungsgebühr.
(3) Der vollständige Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen fällig (Außnahme bei Hochzeiten). Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages bleibt die Ware (Fotos, Abzüge, Alben etc.) Eigentum der Fotografen.

(5) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, der/die Auftragnehmer(in) oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

§ 7 RESERVIERUNGSGEBÜHR & KÜNDIGUNG

(1) Die Reservierungsgebühr ist nach Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Datum zu bezahlen. Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Sofern die Reservierungsgebühr nicht bis zum genannten Datum eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf den Termin und die fotografische Begleitung. Ausnahme hiervon ist ein Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotograf.

(2) Erst mit Eingang der Reservierungsgebühr beim Auftragnehmer(in) gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht.

(3) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird pauschal eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Angebot etc.).

§ 8 RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

(1) Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der/Die Auftraggeber(in) trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. Für den Verlust der Ware kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden.

(2) Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

§ 9 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

(1) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung – auch Urheberrechtsverletzung genannt- Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

(2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

(3) Schadensersatzforderungen des Auftraggebers bestehen höchstens in der Summe des vereinbarten Auftragswertes (Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen). Immaterielle sowie ideelle Schadensersatzvorderungen sind ausgeschlossen.

§ 10 DATENSCHUTZ

(1) Der/Die Auftraggeber(in) erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der/Die Auftragnehmer(in) verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag, zur Bildfreigabe oder zu den AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall das der/die Auftraggeber(in) keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der/die Kunde/n Vollkaufmann ist/sind, der Wohnsitz des Fotografen.

(5) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

DIe AGB befindet sich jedem zugänglich auf unserer Website. Jeder Kunde der einen Vertrag unterschreibt, akzeptiert damit automatisch auch die AGB.